Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Foto- und Videoproduktionen von Lukas Renk (ausschließlich für Verträge mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB)
I. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lukas Renk (im Folgenden „Fotograf/Videograf“) und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“), soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Sie gelten auch für künftige Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf/Videograf hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Solche abweichenden Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf/Videograf nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen/Videografen hergestellten Lichtbilder, Filme, Grafiken oder andere visuelle Produktionen – gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt oder gespeichert werden.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Dem Fotografen/Videografen steht das Urheberrecht an allen von ihm hergestellten Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2. Die vom Fotografen/Videografen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
2.3. Überträgt der Fotograf/Videograf Nutzungsrechte, so wird dem Kunden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt.
2.4. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung und ist nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller dem Fotografen/Videografen zustehenden Forderungen über.
2.6. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung oder Nutzung den Fotografen/Videografen als Urheber namentlich zu nennen. Der Kunde kann die Pflicht zur Urhebernennung nur durch gesonderte Vereinbarung und zusätzliche Vergütung ausschließen.
2.7. a) Die Bearbeitung, Veränderung oder sonstige Manipulation der Werke des Fotografen/Videografen (z. B. Composings, Montagen, digitale Anpassungen) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Fotografen/Videografen gestattet. b) Die Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werke, insbesondere in digitalen Netzwerken (Internet, Intranet, Datenbanken, Archive, Social Media), ist nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte zulässig. c) Eine Nutzung der Werke durch Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
2.8. Der Fotograf/Videograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Rohdaten (RAWs) oder unbearbeitete Dateien herauszugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf/Videograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe) zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe von Werken, die erkennbare Personen zeigen, erfolgt nur mit deren Einverständnis.
III. Vergütung, Nebenkosten und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Leistungen werden auf Grundlage des im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
3.2. Die Nutzung der Fotos und Videos durch den Kunden ist ausschließlich gegen Vergütung gestattet.
3.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung begleicht.
3.4. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Zusätzlich wird eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.
3.5. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Datenhandling, Transportkosten usw.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
3.6. Für die Bemessung des Honorars kann die Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) in der jeweils aktuellen Fassung als Referenz herangezogen werden.
3.7. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verbleiben sämtliche gelieferten Werke, Dateien und Datenträger im Eigentum des Fotografen/Videografen.
IV. Nachbearbeitung und Änderungswünsche
4.1. Die Auswahl der finalen Bild- und Videodateien erfolgt ausschließlich durch den Fotografen/Videografen.
4.2. Änderungswünsche müssen spätestens 7 Tage nach Lieferung der vereinbarten Werke geäußert werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen nur gegen zusätzliche Vergütung möglich.
4.3. Revisionswünsche nach dieser Frist werden ausschließlich nach erneuter Angebotsbestätigung und auf Aufpreisbasis umgesetzt.
4.4. Voraussetzung für die Bearbeitung von Änderungswünschen ist die vollständige Begleichung aller offenen Forderungen.
4.5. Befindet sich der Kunde länger als 21 Tage im Zahlungsverzug, erlöschen sämtliche Revisionsansprüche endgültig.
4.6. Rohdaten (RAW-Dateien, unbearbeitete Clips) werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
V. Terminänderungen, Stornierungen und höhere Gewalt
5.1. Terminverschiebungen sind dem Fotografen/Videografen unverzüglich mitzuteilen. Sie werden nach Möglichkeit berücksichtigt und sind grundsätzlich einer Stornierung vorzuziehen.
5.2. Bei zu kurzfristigen Terminverschiebungen (weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin) ist der volle Rechnungsbetrag fällig.
5.3. Wetterbedingte Einschränkungen oder Ausfälle liegen nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen/Videografen. Ein Ausweichtermin kann vereinbart werden; alle zusätzlichen Kosten trägt der Kunde.
5.4. Bei Stornierungen gelten folgende Gebühren: – Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Gesamtbetrags – 7 bis 13 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtbetrags – Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 100 % des Gesamtbetrags
5.5. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten, kann der Fotograf/Videograf für die Wartezeit den vereinbarten Stundensatz oder Tagessatz berechnen.
5.6. Kann das Shooting aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall) nicht durchgeführt werden, verpflichtet sich der Fotograf/Videograf, den Kunden umgehend zu informieren und bereits erhaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
VI. Haftung
6.1. Der Fotograf/Videograf haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
6.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
6.3. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vereinbarten Auftragswert beschränkt.
6.4. Für Schäden oder Verluste an mitgebrachten Requisiten, Kleidungsstücken oder sonstigen Gegenständen des Kunden übernimmt der Fotograf/Videograf keine Haftung.
6.5. Für die Art der Nutzung der gelieferten Bilder/Videos durch den Kunden übernimmt der Fotograf/Videograf keine Haftung.
VII. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Einwilligungen und Genehmigungen (z. B. für Locations, Personen, Marken oder urheberrechtlich geschützte Inhalte) einzuholen.
7.2. Der Kunde versichert, dass er an allen dem Fotografen/Videografen übergebenen Vorlagen und Werken das Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung besitzt.
7.3. Der Kunde stellt den Fotografen/Videografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
VIII. Datenschutz
8.1. Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung gespeichert werden dürfen.
8.2. Der Fotograf/Videograf verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben und alle datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
IX. Schlussbestimmungen
9.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Fotografen/Videografen und dem Kunden, soweit keine ausdrücklich abweichenden Individualvereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
9.2. Sofern im Einzelfall vertragliche Regelungen (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen oder individuelle Verträge) von diesen AGB abweichen oder diese ergänzen, haben die individuell vereinbarten Vertragsregelungen Vorrang. Im Übrigen gelten ergänzend und ausfüllend diese AGB.
9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag ganz oder teilweise im Ausland durchgeführt wird oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen/Videografen in Deutschland.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.